Zusammenarbeit zwischen Sozialwerken und USBI - Hilfestellung für die Vollzugsstellen
Eine gezielte Gestaltung der Leistungsvereinbarungen mit Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration (USBI) ist für den Integrationserfolg von Klienten/innen der Sozialwerke entscheidend.
Ein von econcept und HES-SO im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut entwickelter Praxisleitfaden liefert zahlreiche Hinweise für den zielführenden Einsatz von Leistungsvereinbarungen in der Zusammenarbeit mit USBI.
Erfolgsrelevant sind insbesondere eine einfache Konzeption der Leistungsvereinbarung und die USBI-gerechte Gestaltung folgender Inhalte:
- Zweck, Ziele und Zielgruppen
- Auftragsvolumen und Finanzierung
- Qualitätsmanagement und Prozessdefinition
- Bewertung der Zielerreichung und Berichterstattung
- Vertragsdauer und Kündigung
Zielpublikum des Leitfadens sind die für die Leistungsver-einbarungen zuständigen Fachpersonen der IV-Stellen, LAM-Stellen, kantonalen Sozialämter sowie Sozialdienste mit einer grösseren Anzahl an USBI zugewiesenen Klienten/-innen.