Konzept und Instrumente zum Integrationsförderbedarf von Migranten/innen
Migranten/innen mit Integrationsförderbedarf werden im Kanton Zug frühzeitig nach ihrem Zuzug geeigneten Integrationsmassnahmen zugewiesen.
Mit dem kantonalen Integrationsprogramm 2014 – 2017 hat sich der Kanton Zug das Ziel gesetzt, dass Migrantinnen und Migranten mit besonderem Integrationsförderbedarf so früh wie möglich, spätestens aber nach einem Jahr geeigneten Integrationsmassnahmen zugewiesen werden. Im Unterschied zu anderen Kantonen führt der Kanton Zug keine obligatorischen Erstgespräche durch. Neuzugezogene Migranten/innen und Migranten mit Integrationsförderbedarf werden durch das Amt für Migration an die Fachstelle Migration Zug vermittelt. Die Fachstelle führt ein Erstinformationsgespräch durch und berät die Migranten/innen zu geeigneten Integrationsmassnahmen.
econcept unterstützte gemeinsam mit der ZHAW das Sozialamt Kanton Zug bei der Konzeption des Prozesses und der Instrumente zur Erkennung, Vermittlung und Beratung von Migranten/innen mit Integrationsförderbedarf und führte die Auswertung der Testphase durch.
Zusammenarbeit
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW