Auftraggeber/in
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Jahr
Soziale Sicherheit / Gesundheit

Fehlanreize in der Sozialhilfe: Varianten der Tarifanpassung

In der Sozialhilfe ergibt sich ein fehlender Arbeitsanreiz, indem der Einkommensfreibetrag (EFB) bei der Berechnung des Sozialhilfeanspruchs nicht berücksichtigt wird.

Im Kanton Zürich wird der Einkommensfreibetrag (EFB) bei der Berechnung des Sozialhilfeanspruchs nicht berücksichtigt. Daraus resultiert ein sogenannter Schwelleneffekt. Er führt dazu, dass sich zusätzliche Erwerbsarbeit für Sozialhilfebeziehende in einem bestimmten Einkommensspektrum nicht lohnt und gewisse Haushalte ausserhalb der Sozialhilfe gegenüber Haushalten mit Sozialhilfe benachteiligt sind.

econcept prüfte im Auftrag der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich verschiedene Varianten einer Anpassung des kantonalen Sozialhilfetarifs, die auf veränderte Ansätze des Einkommensfreibetrags abstützen. In einem Bericht werden die verschiedenen Anpassungsvarianten in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Verweildauer in der Sozialhilfe diskutiert, der Schwelleneffekt sowie seine Relevanz für betroffene Personengruppen eruiert sowie Auswirkungen auf Fallzahlen und Kosten der Sozialhilfe abgeschätzt.

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