Die Stadt Zürich hebt das Mobilfunk-Moratorium unter Nachweispflicht auf
Durch die Aufhebung des Moratoriums für Mobilfunkantennen auf ausgewählten städtischen Liegenschaften ermöglicht die Stadt Zürich eine bessere Mobilfunkabdeckung. econcept unterstützte die Stadt bei technischen, rechtlichen und gesundheitsrelevanten Fragestellungen sowie bei der Ausgestaltung der Nachweispflicht.
Leistungsfähige Mobilfunknetze sind ein wichtiger Baustein, um die Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft voranzutreiben. Doch es gibt Vorbehalte vonseiten Teile der Bevölkerung bezüglich der Strahlungsrisiken. In Erfüllung zweier parlamentarischer Vorstösse hat der Stadtrat von Zürich nun beschlossen, das Moratorium für das Aufstellen von Mobilfunkantennen auf städtischen Gebäuden vollständig aufzuheben.
Bereits 2002 wurde das Moratorium teilweise aufgehoben und blieb nur für Schulhäuser, Spitäler, Alters- und Pflegheime, Spielplätze sowie diesen nahestehende Gebäude bestehen. Die Zurückhaltung wurde mit Forschungslücken begründet. Da aktuelle Studien zeigen, dass die geltenden Grenzwerte einen ausreichenden Schutz vor der Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen bieten, wurde die vollständige Aufhebung des Moratoriums beschlossen. Die Mobilfunkbetreiber müssen jedoch nachweisen, dass die Strahlenbelastung in der Umgebung optimiert wird.
econcept gab dem Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) einen Überblick über die Entwicklung der übertragenen Datenmengen, erläuterte den neuen Mobilfunkstandard 5G und die Funktionsweise der so genannten adaptiven Antennen. Behördliche Messwerte zur Strahlenbelastung wurden mit den geltenden Grenzwerten verglichen und das Gesundheitsrisiko wird im Vergleich zu anderen Umwelteinwirkungen beurteilt. Darüber hinaus wurden rechtliche und verfahrenstechnische Aspekte sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung beleuchtet. Diese Grundlagen dienten als Ausgangspunkt für die nachhaltige Ausgestaltung der Mobilfunknetze und der Nachweispflicht.
Bei der Ausgestaltung der Nachweispflicht unterstützte econcept in methodischer, inhaltlicher und prozessualer Hinsicht. Die Arbeiten umfassten sowohl die Erarbeitung des Nachweises der Optimierung der Strahlenbelastung als auch das stadtinterne Verfahren der Gesuchstellung. Letzteres wurde in Workshops unter der Leitung von econcept und der Beteiligung städtischer Vertreter:innen der Eigentümerschaften betreffender Liegenschaften sowie der Prüf- und Bewilligungsstellen erarbeitet.
Autor:innen: Valentin Delb, Simone Widmer und Jasmin Annaheim
> Zur Medienmitteilung der Stadt Zürich: Aufhebung des Moratoriums zu Mobilfunkantennen - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)