Luftreinhaltung spart Gesundheitskosten

Die Luftreinhaltepolitik der letzten Jahrzehnte hat zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in der ganzen Schweiz geführt. Doch die verbleibende Verschmutzung verursacht nach wie vor erhebliche Gesundheitsschäden. Eine Studie von econcept zeigt nun, wie hoch die luftschadstoffbedingten Kosten für die Ostschweiz sind.

Die Folgen von Luftverschmutzung lassen sich monetär bewerten und in externen volkswirtschaftlichen Kosten ausdrücken. econcept durfte den Verbund der Lufthygienefachstellen der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein – kurz OSTLUFT – eine Studie zu den luftschadstoffbedingten Gesundheitskosten zu verfassen. Diese zeigt, dass Anstrengungen zur Luftreinhaltung einen erheblichen gesundheitlichen und monetären Nutzen haben.

Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesundheitskosten im OSTLUFT-Gebiet aufgrund von Feinstaub (PM2.5) auf 6 Mia. CHF, von Stickstoffdioxid (NO2) auf 4.2 Mia. CHF und von Ozon (O3) auf 1.9 Mia. CHF. Feinstaub und Stickstoffdioxid sind also von besonderer Relevanz für die Gesundheit der Bevölkerung. Dabei werden PM2.5-bedingte Gesundheitskosten vor allem durch Abgase von Holzfeuerungen, der Industrie und vom Verkehr verursacht. Für die NO2-bedingten Gesundheitskosten ist hauptsächlich der Verkehr verantwortlich, gefolgt von der Industrie.

Sowohl betreffend Feinstaub als auch betreffend Stickstoffdioxid wurden in der Ostschweiz seit 2015 erhebliche Verbesserungen erzielt, die in der Studie als monetären volkswirtschaftlichen Nutzen ausgewiesen werden.

Unter Berücksichtigung aktueller Forschungserkenntnisse und den geltenden WHO-Richtlinien wird aber deutlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht.

Jüngst wurde nämlich die Evidenz gestärkt, dass selbst niedrige Schadstoffbelastungen Gesundheitsschäden verursachen. Gemäss den Luftqualitätsleitlinien der WHO liegen die Schweizer Grenzwerte über den tatsächlichen gesundheitlichen Belastungsgrenzen. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) empfiehlt deshalb dem Bundesrat, die Immissionsgrenzwerte auf das Niveau der WHO-Richtwerte zu senken.

​​Medienmitteilung OSTLUFT, 12. Juli 2024​

Autor:in: Valentin Delb, Jasmin Annaheim

Schlussbericht