Was heisst angemessen bei öffentlichen Beiträgen an stationäre Einrichtungen?
Die Kantone stellen über Leistungsvereinbarungen mit Institutionen ein adäquates Angebot an stationären Angeboten für Erwachsene mit Behinderungen sicher. Um die Angemessenheit der darin festgelegten Beiträge einzuschätzen, vertrauen 13 Kantone auf den Kennzahlenvergleich von econcept.
Die acht Kantone der SODK Ost+ZH (AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) haben gemeinsam mit econcept ein standardisiertes Kennzahlenset für stationäre Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung entwickelt. Dieses Set basiert auf dem Finanzierungsmodel der SODK Ost+ZH und umfasst Einrichtungen, die kantonale Betriebsbeiträge erhalten und IBB gestufte Tarife verwenden.
Seit 2018 erhebt econcept jährlich diese Kennzahlen, analysiert sie und dokumentiert interkantonale Unterschiede in einem ausführlichen Bericht. Dafür wir ein Excel-Tool mit VBA-Programmierung genutzt, das eine automatisierte Dateneingabe, Auswertung und Visualisierung ermöglicht.
Seit dem Rechnungsjahr 2020 haben sich auch die Kantone Luzern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schwyz und dieses Jahr auch Zug am Kennzahlenvergleich (KeVe) angeschlossen. Somit unterstützt econcept inzwischen die Hälfte aller Kantone bei der Berechnung ihrer Leistungsabgeltungen an die stationären Einrichtungen.
Autor: Basil Odermatt